Zeitnahe Jahresabschlüsse, Überschussrechnungen und die betriebswirtschaftlichen Auswertungen machen Stärken und Schwächen sichtbar und geben Ihnen damit wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Zukunft. Je nach Anforderung erhalten Sie detaillierte Bilanzanalysen als Grundlagen für ein wirksames Controlling in Ihrem Unternehmen – immer konform mit den Vorgaben Ihrer Hausbank und dem §18 KWG.
Auch wenn eine Finanzbuchführung rein rechtlich nur unter den Voraussetzung gemäß § 238 Abs. 1 HGB und § 140 AO (und zur Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen) notwendig ist, bringt sie auch für Freiberufler und kleine Unternehmen, die unterhalb der notwendigen Schwellenwerte zur Buchführungspflicht liegen, enorme Vorteile, denn die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens wird dadurch transparent und gibt dem Unternehmer die Möglichkeit, auf die eigene Entwicklung rechtzeitig Einfluss zu nehmen. Mögliche Probleme können so bereits vor Abschluss des Jahres erkannt und behoben werden.
Da neben buchführungspflichtigen Unternehmen auch Freiberufler und kleine Unternehmen zur Ordnungsmäßigkeit der steuerlichen Aufzeichnungen (GoBD) verpflichtet sind, unterstützen wir Sie in der Einhaltung dieser Vorschriften.
Im Zeitalter der Digitalisierung arbeiten natürlich auch wir mit den möglichen Automatismen. Ohne diese wären zum Beispiel Finanzbuchführungen im Onlinehandel nicht denkbar. Wir sind hier modern aufgestellt und nutzen außer der DATEV auch andere am Markt vorhandene Schnittstellen.
Die DATEV bietet eine Online-Cloud zur Zusammenarbeit von Ihnen mit uns an. Im Folgenden wird die Cloud der DATEV vorgestellt (ab Ende März 2018 auch für IOS-Nutzer einfacher!):
Hier geht es zur Druckversion: https://www.stb-anders.de/jahresabschluss-or-buchhaltung.html